Technischer Beginn
Das im Versicherungsvertrag (unter anderem auch bei Lebensversicherungen) vermerkte Start-Datum weist in der Regel auf den tatsächlichen Beginn der Versicherungsperiode hin. Ganz im Gegensatz zum so genannten materiellen Beginn tritt hier die eigentliche Versicherungsleistung erst nach einer bestimmten Wartezeit in Kraft. Im Übrigen hängen vom technischen Beginn auch die Berechnung der Wartezeit sowie die Höhe der Beiträge ab.






