Stornogewinne
Wird ein Versicherungsvertrag (zum Beispiel eine kapitalbildende Lebensversicherung) seitens des Versicherungsnehmers noch vor dem tatsächlichen Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, so ist die daraus resultierende Konsequenz für diesen, dass gleichzeitig auch sämtliche Schlussgewinne der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zugeteilt werden. Die Erträge, welche der Versicherungsanbieter also auf diese Weise erzielt, werden als Stornogewinne bezeichnet.






