Kapital-Lebensversicherung

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Kapital Lebensversicherung Lexikon

 

Stornoabschlag

Für den Fall, dass ein Versicherungsnehmer eine bestehende Lebensversicherung noch vor Ablauf der festgesetzten Laufzeit aufzukündigen gedenkt, fallen zumeist nicht unerhebliche Kosten an, welche zulasten des Versicherungsnehmers gehen. Der Abzug von Verwaltungs- und Bearbeitungskosten beispielsweise wird als Stornoabschlag bezeichnet und kann allerdings nur dann auch tatsächlich erfolgen, wenn dieses im Versicherungsvertrag entsprechend festgelegt wurde.

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