Schlussbonus
Bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung wird – je nach vertraglicher Vereinbarung – ein bestimmter Bonusanteil ausgezahlt. Dieser wird als so genannter Schlussbonus bezeichnet und ist zumeist abhängig von der Dauer des jeweils vereinbarten Ansparzeitraumes. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei einem Schlussbonus um eine Zahlung an den Versicherungsnehmer, die nicht als garantierte Leistung des Versicherers bewertet werden darf.






