Kapital-Lebensversicherung

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Kapital Lebensversicherung Lexikon

 

Schenkung

Nicht selten kommt es vor, dass ein Versicherungsnehmer die ihm eigene Lebensversicherung noch vor dem Ableben an eine andere Person übergibt. Diese so genannte Schenkung der Lebensversicherung wird nach aktuell geltendem Recht in einem nicht ganz unerheblichen Maß mit Steuern belegt. Insbesondere im vergangenen Jahr wurde der entsprechende Steuersatz erheblich erhöht jedoch sind auch die Freibeträge angehoben worden.

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