Policendarlehen
Wenn eine kapitalbildende Lebensversicherung bereits über einen gewissen (Geld-)Wert verfügt, so haben versicherte Personen die Option, diese zu beleihen. Dem Versicherungsgeber ist es demnach überlassen, dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit zu gewähren, ein solches Policendarlehen in Anspruch zu nehmen. In der Regel ist die Höhe der Summe gleich des aktuellen Rückkaufswertes der jeweiligen Lebensversicherung.






