Kapitalabfindung
Die im Versicherungsvertrag einer Kapitallebensversicherung vereinbarte, vollständige Auszahlung, welche zu einem jeweils individuell zu wählenden Zeitpunkt erfolgt, wird als Kapitalabfindung bezeichnet. Natürlich hat der Versicherungsnehmer die Option, die Summe daraus in einem Betrag oder als (lebenslange) Rente auszahlen zu lassen. Es ist nicht erforderlich, dieses schon im Vorfeld festzulegen, sondern die für den Versicherungsnehmer sinnvollste Verfahrensweise kann auch kurz vor dem Rentenbeginn festgesetzt werden.






