Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (HZV)
Nicht nur in Bezug auf die Rentenversicherung, sondern auch im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung kann es empfehlenswert sein, eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (HZV) abzuschließen. Denn auf diese Weise ist der im Versicherungsvertrag benannten Person die Zahlung einer (lebenslangen) Rente zugesichert, was zum Beispiel im Todesfall nicht mehr gewährleistet wäre. Die Höhe der Hinterbliebenen-Zusatzversicherung ist außerdem individuell festlegbar.






