Garantiezins
In der Regel gewährt jeder Versicherungsanbieter im Zusammenhang mit einer (kapitalbildenden) Lebensversicherung eine bestimmte Mindestverzinsung, also den so genannten Garantiezins. Dabei hängt die Höhe des vereinbarten Garantiezinses auch vom Datum des Vertragsabschlusses ab. Die letztendliche Summe bzw. der Garantiezins resultiert aus dem festgelegten Sparanteil, mit welchem unter anderem auch die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen verrechnet werden.






