Garantierter Beitrag
Beim Abschluss einer Lebensversicherung wird bereits beim Vertragsabschluss die Höhe des individuellen Beitrages festgelegt. Dieses wird als garantierter Beitrag bezeichnet. Während der gesamten vertraglichen Laufzeit der Lebensversicherung wird sich der garantierte Beitrag nicht verändern, er kann jedoch unter anderem durch erzielte Überschuss-Anteile verrechnet werden. Auf diese Weise kann eine – zumindest zeitweise – Reduzierung der Beitragszahlungen erzielt werden.






