Erlebensfallbonus
Beim so genannten Erlebensfallbonus – zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung – handelt es sich um einen Bonus, welcher vom Versicherungsgeber im Erlebensfall an den Versicherungsnehmer gezahlt wird. Für den Fall, dass die im Versicherungsvertrag benannte Person das Vertragsende erlebt, so kann – je nach Vereinbarung – mit der Zahlung dieser Bonusleistung gerechnet werden.






