Erlebensfall
Wenn man sich dazu entschließt, eine kapitalbildende Lebensversicherung abzuschließen, so wird im jeweiligen Vertrag stets auch der Vertragsablaufzeitpunkt festgelegt. Tritt der Fall ein, dass der Versicherungsnehmer diesen Termin bzw. den Vertragsablauf erlebt und das vertraglich festgelegte End-Alter erreicht, so ist in diesem Zusammenhang die Rede von dem so genannten „Erlebensfall“.






