Kapital-Lebensversicherung

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Kapital Lebensversicherung Lexikon

 

Bezugsberechtigter

Ein Bezugsberechtigter – unter anderem auch im Zusammenhang mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung – ist die Person, welche als Empfänger der im Versicherungsvertrag benannten versicherungsspezifischen Leistungen festgelegt wurde. Im Allgemeinen ist es auch möglich, dass mehrere bezugsberechtigte Personen im Rahmen einer Lebensversicherung in Frage kommen, jedoch müssen diese bei Abschluss des Vertrages schriftlich vermerkt werden.

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