Bewertungsreserve
Die Bewertungsreserve im Rahmen einer (kapitalbildenden) Lebensversicherung bezeichnet im Allgemeinen die so genannten „stillen Reserven“. Die Bewertungsreserve wird diesbezüglich jeweils wie folgt ermittelt: sind mögliche Aktien einer Lebensversicherung mit einem Buchwert von 1000 Euro nach einem bestimmten Zeitraum mit einer Summe von 1100 Euro an der Börse notiert, so ist der sich daraus ergebende Betrag von 100 Euro die Bewertungsreserve.






