Beitragszahlungsdauer
Wenn im Rahmen der kapitalbildenden Lebensversicherung von der so genannten Beitragszahlungsdauer die Rede ist, so handelt es sich dabei um den Zeitraum, in welchem die regelmäßigen (monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen) Versicherungsbeiträge zu zahlen sind. Wissenswert ist in diesem Zusammenhang gleichermaßen, dass sich die Beitragszahlungsdauer sehr wohl von der vertraglich vereinbarten Versicherungsdauer unterscheiden kann.






