Kapital-Lebensversicherung

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Kapital Lebensversicherung Lexikon

 

Beitragszahler

Bei einem Beitragszahler im Rahmen einer Lebensversicherung beispielsweise handelt es sich um die Person, welche die Versicherungsbeiträge zahlt. Einzig der Versicherungsnehmer selbst kann auch in die Pflicht genommen werden, wenn es darum geht, für eine regelmäßige Anweisung der Prämien Sorge zu tragen. Für den Fall, dass der Beitragszahler nicht gleichzeitig auch der Versicherungsnehmer ist, so ist zu beachten, dass sämtliche Anrechte des Vertrages der Lebensversicherung allein dem Beitragszahler obliegen.

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