Beitragsfreistellung
Eine Beitragsfreistellung im Rahmen einer Lebensversicherung ist in der Regel schriftlich zu vereinbaren. Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn noch Beiträge zur Zahlung ausstehen. Entsprechende Anträge für eine Beitragsfreistellung können – je nach Versicherungsanbieter – bis zum Ende eines Kalenderjahres gestellt werden. Diesbezüglich ist allerdings zu berücksichtigen, dass eine Antragsstellung zur Beitragsfreistellung nicht vor dem Ablauf des ersten Vertragsjahres erfolgen kann.






