Kapital-Lebensversicherung

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Was kommt außer einer Kündigung noch in Frage?

Da kommt einmal eine Beitragsfreistellung in Frage. So bleibt das angesparte Kapital im Ganzen erhalten, allerdings kommt bei einem Versicherungsfall nur die beitragsfreie Summe zur Auszahlung. Auch ein Policendarlehen wäre eine Alternative. Dabei erhält der Versicherte ein zinsgünstiges Darlehen auf den Rückkaufswert der Versicherung.

Eine weitere Möglichkeit, eine Kündigung zu verhindern, wäre ein Verkauf der Versicherung. Dafür gibt es einen so genannten Zweitmarkt für Versicherungen. Beim Verkauf wird in den meisten Fällen ein höherer Preis als bei einer Kündigung erzielt, da die Versicherung weiter geführt und nicht storniert oder aufgelöst wird.

Die Stornogebühren entfallen, außerdem entfallen auch die zu entrichtenden Steuern, denn auf den Kaufpreis werden keine Steuern angerechnet. Anders bei einer Kündigung – wenn der Vertrag vor einer Laufzeit von zwölf Jahren gekündigt wird, muss man die Kapitalertragssteuer zahlen. Der Versicherte kann sich frei entscheiden, wem er seine Versicherung verkauft, der Versicherer kann das nicht beeinflussen.

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