Was ist der Rückkaufswert und wie setzt er sich zusammen?
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den die Versicherungsgesellschaft bei einer vorzeitigen Kündigung an den Versicherungsnehmer auszahlt. Der Betrag setzt sich aus dem angesparten Guthaben inklusive Zinsen bis zum Zeitpunkt der Kündigung, Minus aller Verwaltungs-, Provisions- und Risikoschutzkosten zusammen.
Die Versicherer kalkulieren unterschiedlich, aber erst nach circa fünf bis acht Jahren Laufzeit ist der Rückkaufswert höher als die bis dahin eingezahlten Beiträge, was oft große Verluste nach sich zieht. Manchmal, wenn die Versicherung beispielsweise länger als zwölf Jahre läuft, kann es aber auch durchaus rentabel sein, den Vertrag zu kündigen.
Seit 2005 gibt es eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf, die besagt, dass bei der Berechnung des Rückkaufwertes einer Lebensversicherung nicht einfach so Storno- und Abschlusskosten abgezogen werden können. So sollte der Rückkaufswert nach Abzug sämtlicher Kosten stets die Hälfte aller eingezahlten Beiträge ausmachen. Ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG), mit 1. Januar 2008 in Kraft getreten, besagt, dass nun auch die Zahlung der Abschlusskosten auf fünf Jahre geregelt sein muss, was den Rückkaufswert der Versicherung noch um ein kleines Stück erhöht.
Der Rückkaufswert sollte aber vom Berater genau ausgerechnet werden, nur dann sieht der Versicherte, ob es sich tatsächlich lohnt. Es gibt auch noch Alternativen zur Kündigung, wie eine Beitragsfreistellung, die Versicherung verkaufen oder Policendarlehen.
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