Kapital-Lebensversicherung

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Muss sich ein Lebensversicherter unter Umständen erneut einer ärztlichen Untersuchung stellen?

Nur wenn der Versicherungsvertrag während der Laufzeit geändert werden sollte. Beispielsweise: sollte eine spätere Dynamik (höhere Beiträge, höhere Leistung) in den Vertrag aufgenommen werden, kommt es zu einer erneuten ärztlichen Untersuchung der so genannten Risikoprüfung. Dann kann es gegebenenfalls bei einem verschlechterten Gesundheitszustand allerdings zu Schwierigkeiten mit der gewünschten Anpassung im Vertrag kommen.

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