Kapital-Lebensversicherung

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Kann man seine Lebensversicherungsbeiträge steuerlich absetzen?

Ja, in der Regel sind die Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend zu machen. Besonders attraktiv sind die steuerlichen Regelungen für Freiberufler, Selbständige oder Beamte. Es gelten folgende Voraussetzungen der Besteuerung bei Kapital-Lebensversicherungen:

Die Beiträge müssen mindestens 5 Jahre einbezahlt worden sein, die Vertragsdauer muss mindestens 12 Jahre betragen,  der Todesfallschutz muss mindestens 60 % der Beitragssumme ausmachen und die Versicherungsansprüche dürfen nicht steuerschädlich für Finanzierungen verwendet werden.

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