Kapital-Lebensversicherung

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Der Lebensversicherungsnehmer stirbt – wer bekommt die Versicherungssumme?

Der oder die im Vertrag Begünstigten bekommen nach dem vorzeitigen Tod des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme ausbezahlt. Das können Lebenspartner sein, Geschäftspartner, Kinder, etc. Ein wichtiger Punkt zu dem Thema ist die Besteuerung der Verträge. Auch die im Vertrag Begünstigten sind erbschaftssteuerpflichtig. Zwar gilt, je näher das Verwandtschaftsverhältnis, umso höher der nicht zu versteuernde Freibetrag und desto niedriger die Eingangssteuersätze.

Ein Beispiel:
Bei Ehepartnern liegt der Freibetrag bei 307.000 Euro plus einem Vorsorgefreibetrag von bis zu 25.600 Euro. Bei Kindern beträgt der Freibetrag 205.000 Euro. Eltern liegen bei nur mehr 51.200 Euro und bei Geschwistern sind es gar nur mehr 10.300 Euro. Ganz schlimm trifft es Lebensgefährten, da liegt der Freibetrag bei 5.200 Euro, außer der Partner ist gleichzeitig Versicherungsnehmer. Daher sollten auch alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, bevor eine Lebensversicherung abgeschlossen wird.

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