Kapital-Lebensversicherung

unabhängig und unverbindlich vergleichen

Lebensversicherung

 

Die Besteuerung

In Bezug auf die steuerliche Behandlung bei den Auszahlungen der kapitalbildenden Lebensversicherungen ist erwähnenswert, dass insbesondere hierzulande noch bis vor wenigen Jahren die zumeist recht günstigen Bedingungen von Bedeutung waren – vor allem, wenn es um die erzielten Erträge aus einer bestehenden Versicherung ging. Seit Beginn des Jahres 2005 sieht das Ganze hingegen ein wenig verändert aus, denn die Auszahlungen der Lebensversicherungen sind nicht mehr zu einhundert Prozent steuerfrei, sondern man kann sie lediglich noch als „steuerbegünstigt“ bewerten.

Wurde seinerzeit noch heftig kritisiert, dass die Steuerfreiheit nur bei Lebensversicherungen, nicht aber bei anderen Sparvorhaben greift, so beklagen zur jetzigen Zeit die Verbraucher bzw. die Versicherten, dass die Rendite, welche sich aus der Lebensversicherung ergibt, nicht durch einen so genannten Freistellungsauftrag von der steuerlichen Belastung befreit werden kann.

Vergleich anfordern kostenlos & unverbindlich

Fakt ist: Verträge, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, werden mit dem persönlichen Steuersatz des Versicherungsnehmers versteuert. Hat die Versicherung eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und erfolgt die Auszahlung erst ab dem 60. Lebensjahr, so muss die Hälfte vom Ertragsanteil nach dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.